Inhalt: Bauwerksinspektion
Die Bauwerksinspektion dient zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes eines Objektes, welches nach der Verwaltungsvorschrift VV WSV 2101 in einem bestimmten Zyklus erfolgt. Die zu inspizierenden Bauwerke werden in die Kategorien A und B eingeteilt.
Bei der Bauwerksinspektion wird unterschieden in:
- Bauwerksprüfung beinhaltet
eine handnahe Untersuchung der Bauwerke alle 6 Jahre unter Benutzung
aller erforderlichen Hilfsgeräte durch einen sachkundigen Ingenieur,
der auch die statischen, konstruktiven und hydromechanischen
Verhältnisse der Bauwerke beurteilen kann.
- Bauwerksüberwachung ist
spätestens 3 Jahre nach einer Bauwerksprüfung von einem sachkundigen
Ingenieur (in der Regel durch den Leiter des zuständigen Außenbezirks)
durchzuführen. Sie ist eine intensive erweiterte Sichtprüfung und es
sind alle Bauteile zu überprüfen soweit dies ohne Trockenlegung möglich
ist.
- Bauwerksbesichtigung wird
jährlich von einer sachkundigen Person (in der Regel durch Personen des
zuständigen Außenbezirks) durchgeführt und beinhaltet die Überprüfung
der Bauwerke im Hinblick auf die Verkehrssicherheit, den allgemeinen
Zustand und sonstige Auffälligkeiten.
Im Zuständigkeitsbereich des WSA Meppen befinden sich 59 Objekte der Kategorie A (Schleusenkammern, Wehrfelder, Düker und Sicherheitstore) und 95 Objekte der Kategorie B (Liegestellen, Durchlässe, Einleitungsbauwerke usw.)
Das bedeutet, dass bei einem Prüfintervall von sechs Jahre jährlich bei 10 Bauwerken eine Bauwerksprüfung erfolgt. Des Weiteren kommen noch Prüfungen bzw. Überwachungen
aus besonderem Anlass dazu. Diese werden durchgeführt:
- nach Ereignissen, die den Bestand des Bauwerks beeinträchtigen können (angrenzende Baumaßnahmen)
- wenn sich die Gelegenheit ergibt (Trockenlegung einer Schleuse zu Instandsetzungsarbeiten und dgl.)
- nach Anfahrungen durch Fahrzeuge
Die Abweichungen vom Sollzustand sind in Inspektionsberichten so zu dokumentieren, dass dadurch eine Schadensklassifizierung erfolgen kann. Für die Beurteilung des Ist-Zustandes und die Abschätzung der Beeinträchtigung der Tragfähigkeit, Betriebssicherheit und Nutzungsdauer gibt es Orientierungshilfen zur Einstufung der Schäden in Schadensklassen. Die Erstellung der Aufgabenblätter, die Terminplanung und die Dokumentation der Prüf- und Mängel- bzw. Überwachungsberichte, erfolgt mit dem Programm WSV-Pruf. Befund- und Messergebnisse sind zu bewerten und hinsichtlich vermuteter oder festgestellter Einwirkungen oder Ursachen zu beurteilen. Erst nach der Auswertung dieser Ergebnisse kann über Notwendigkeit, Dringlichkeit, Reihenfolge und Instandsetzungsprinzip entschieden werden.
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Trockenlegung Neue Schleuse Varloh
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Trockenlegung Wehr Versen


